Der Seehafen Kaliningrad, Blick vom Seekanal aus. Foto: A. Sch.

Aktien von Ausländern wurden beschlagnahmt

Mit großer Wahrscheinlichkeit geht ein Teil des Kaliningrader Seehafens in das Eigentum des russischen Staates über.

Das Handelsgericht beschlagnahmte 43 Prozent der Aktien des Hafens, die dem in Großbritannien ansässigen Unternehmen „Orneto Partners LP“ gehören. Diese Maßnahme ging von der russischen Generalstaatsanwaltschaft aus, die eine Klage eingereicht hatte, wonach der Vertrag zum Verkauf der Aktien im Dezember 2020 nicht rechtmäßig gewesen sei.

Nach Ansicht der Klägerin verstößt der Verkauf gegen das föderale Gesetz über Investitionen, demgemäß ein ausländischer Investor nicht das Recht besitzt, ein Unternehmen unter seine Kontrolle zu bringen, das „strategische Bedeutung für die Sicherstellung der Landesverteidigung und der Sicherheit des Staates hat.“

Gleichzeitig mit der Beschlagnahmung der Aktien sprach das Gericht dem Hafen gegenüber auch das Verbot aus, den Gewinn zu verteilen und Dividenden auszuzahlen. Als zweite Klägerin in dem Verfahren trat die föderale Kartellbehörde auf.