Die unbemannten Flugkörper des Typs „ZARA AERO“ aus russischer Produktion dienen zur Geländeüberwachung aus der Luft. Foto: I.S.

Flugverbot für Drohnen

Im Kaliningrader Gebiet werden Drohnen demnächst verboten. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist auf der Webseite der örtlichen Regierung veröffentlicht worden.

Das Flugverbot erstreckt sich auf alle unbemannten Flugkörper unabhängig von Größe und Gewicht. Ausgenommen vom Verbot sind nur Drohnen der Behörden und von Unternehmen der Rüstungsindustrie sowie der Kraftstoff- und Energiewirtschaft. Das Flugverbot bleibt bis zur Aufhebung der sogenannten „erhöhten Alarmbereitschaft“ bestehen, die in Zusammenhang mit der militärischen Spezialoperation vom Präsidenten per Erlass angeordnet wurde.

Der bekannte Kaliningrader Fotograf und Kameramann Denis Stein macht berufsmäßig Foto- und Videoaufnahmen mithilfe von Drohnen. Seiner Meinung nach werde das besagte „Flugverbot nicht nur den Einsatz jeglicher Art von Drohnen, sondern auch die Verwendung beliebiger funkgesteuerter Flugzeuge, Hubschrauber, Modellflugzeuge und Multirotorsysteme unmöglich machen. Nach russischem Gesetz gelten selbst fliegende Kinderspielzeuge als Drohnen – zumindest solche, die ferngesteuert sind. Folglich ist von diesem Flugverbot alles betroffen, was sich in die Lüfte zu heben vermag und ferngesteuert ist. Das bedeutet, dass neben Profis mit teuren Drohnen auch Kinder mit fliegenden Spielzeugen, die für ein paar Rubel zu kaufen sind, zur Verantwortung gezogen werden können.“

Das Flugverbot werde ein Ende der künstlerischen Fotografie bedeuten, sagte Stein in einem Interview mit dem Nachrichtenportal „Newkaliningrad“. Diese stütze sich ja weitgehend auf Luftaufnahmen, die heutzutage in der Regel mit Drohnen gemacht werden.