Passkontrolle an der Staatsgrenze. Foto: I.S.

Schengen-Visa dauern ab jetzt länger und sind teurer

Der Verband der russischen Reiseunternehmen erklärt, was es mit der vereinfachten Visaregelung auf sich hat und wie hart deren Aufhebung russische Staatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen wollen, treffen.

„Bitte erläutern Sie, was es mit der vereinfachten Visaregelung auf sich hat und wie hart deren Aufhebung Russen trifft, die in den Schengen-Raum einreisen wollen.“ Diese Frage haben uns mehrere Leserinnen und Leser gestellt, nachdem im KE-10/2022 der Beitrag „Nachbarn schließen die Grenzen“ veröffentlicht wurde. Vorab muss aber gesagt werden, dass die vereinfachte Visaregelung nicht vollständig aufgehoben, sondern ausgesetzt wurde. Der Verband der russischen Reiseunternehmen ATOR kommentiert die Sachlage wie folgt:

Was bedeutet „vereinfachtes Visaverfahren“?

Das Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland wurde 2006 in Sotschi unterzeichnet. Es betraf in erster Linie bestimmte Kategorien von Bürgern: Schulkinder, Studenten, Lehrer, Geschäftsleute, Journalisten, LKW-Fahrer im internationalen Güterverkehr, nahe Verwandte von in der EU lebenden Menschen usw.

Für jede Kategorie ist eine Liste von erforderlichen Dokumenten festgelegt, aufgrund derer ein Visum in einem vereinfachten Verfahren ausgestellt werden kann. Um beispielsweise nahe Verwandte zu besuchen, reicht deren schriftliche Einladung aus. Diese Klausel des Abkommens bleibt weiterhin bestehen.

Was ändert sich jetzt für „normale“ Touristen?

Die Liste der vorzulegenden Nachweise ist gleichgeblieben. Doch in jedem konkreten Fall haben die Konsulate das Recht, zusätzliche Dokumente einzufordern, die nicht in der Liste enthalten sind. Diese Verschärfung kann sich auf jeden auswirken; es hängt von der Entscheidung der jeweiligen Botschaft oder des jeweiligen Konsulats ab.

Ändert sich die Bearbeitungszeit?

Das Abkommen von Sotschi legte 10 Tage als Bearbeitungsfrist fest; diese konnte in Fällen, in denen eine genauere Untersuchung erforderlich war, bis auf 30 Tage verlängert werden. Jetzt dauert die Bearbeitung eines Visumsantrags 15 Tage, wobei diese Frist auf 45 Tage verlängert werden kann, falls eine zusätzliche Prüfung des Antrags erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit ändert sich also, aber nicht signifikant.

Wird man russischen Reisenden jetzt nur Visa zur einmaligen Einreise ausstellen?

Nein, gar nicht. Nach dem Sotschi-Abkommen 2006 stand Bürgern aus privilegierten Kategorien gleich ein Jahresvisum zu, wenn sie innerhalb eines Jahres bereits im Besitz eines einfachen Visums gewesen waren.

Für alle anderen Kategorien gibt es in punkto „Mehrfachvisa“ überhaupt keine Änderung:

– ein Visum mit einer Laufzeit von einem Jahr wird ausgestellt, wenn der Antragsteller in den vorausgegangenen zwei Jahren drei Visa mit einer Laufzeit von einem Jahr genutzt hat;

– ein Visum mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird ausgestellt, wenn der Antragsteller in den vorausgegangenen zwei Jahren ein Jahresvisum besessen hat;

– ein Visum mit einer Laufzeit von fünf Jahren wird ausgestellt, wenn der Antragsteller in den vorausgegangenen drei Jahren ein Visum mit einer Laufzeit von zwei Jahren besessen hat.

Wird die Visumgebühr erhöht?

Ja, sie wird erhöht und dies ist wohl eine wirklich erhebliche Änderung, die alle Antragsteller gleichermaßen trifft. Betrug die Visumsgebühr für russische Staatsbürger gemäß dem in Sotschi getroffenen Abkommen bisher 35 Euro, so hat man sie jetzt auf 80 Euro erhöht. Privilegierte Kategorien der Antragsteller waren bisher von der Entrichtung dieser Gebühr freigestellt, auch sie haben jetzt die 80 Euro zu entrichten.