Sackheimer Tor und Feuerwehrhaus unter Schutz
Um das Baudenkmal „Sackheimer Tor“ ist eine fest definierte Schutzzone entstanden. Innerhalb ihrer Grenzen ist jede Tätigkeit untersagt, die das Baudenkmal beschädigen oder dessen Erhalt gefährden könnte.
„Die von der Gebietsregierung für das Sackheimer Tor verabschiedete Regelung trägt den Titel ‚Schutzbereich des Stadttores Nr. 3 aus den Baujahren 1750 bis 1755‘“, sagte der Leiter der regionalen Denkmalschutzbehörde Jewgenij Maslow. Die Regelung sei mit dem russischen Kulturministerium abgestimmt worden. Die neue Regelung mache es möglich, die Sanierung eines weiteren historischen Objektes, des so genannten Feuerwehrhauses, in Angriff zu nehmen. Das Backsteingebäude befinde sich direkt gegenüber dem Sackheimer Tor an der Kreuzung Litauer Wallstraße und Moskowski Prospekt und stehe bisher nicht auf der Liste der staatlich geschützten Bau- und Kulturdenkmäler. Bislang gehöre lediglich ein Teil des Gebäudes zum schützenswerten Bereich des Sackheimer Tores.
„In Wohnorten mit einem Baudenkmal verläuft die Außengrenze der entsprechenden Schutzzone automatisch 100 Meter von der äußeren Begrenzung des Denkmals entfernt“, erläuterte Maslow. „Man kann diesen Verlauf korrigieren, wenn es beispielsweise um den Wiederaufbau oder Erhalt des Baudenkmals geht.“ So geschehen beim Sackheimer Tor, wo jetzt mit der Sanierung des Feuerwehrhauses begonnen werden kann. Diese wird unter Beachtung aller kulturhistorischen Besonderheiten erfolgen. Feuerwehrhaus und Sackheimer Tor bilden ein Ensemble historischer Bauten, an denen die große Kaliningrader Ausfallstraße Moskowski Prospekt von Ost nach West verläuft.
Zur Information: In der „Schutzzone“ eines Baudenkmals unterliegen Baumaßnahmen, wirtschaftliche Tätigkeit, Umweltschutz usw. besonderen Regelungen. Dafür müssen äußere Begrenzungen und Koordinaten präzise definiert werden. Gouverneur Anton Alichanow hatte der regionalen Behörde zum Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern den Auftrag erteilt, für insgesamt 457 Denkmäler im Gebiet die entsprechend zu schützenden Zonen mit den jeweils geltenden Regelungen festzulegen. Ca. 40 % der Denkmäler wurden mittlerweile eingestuft.