Uralte Fachwerkhäuser im ehemaligen Gerdauen befinden sich in einem bedauernswerten, baufälligen Zustand. Foto: I.S.

Besitzer stehen in der Pflicht

Die Gebietsregierung hat mehrere Klagen gegen Besitzer von historischen Bauten eingereicht, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Ziel ist, Bauten dieser Art aus dem Privat- in den regionalen Besitz zu überführen und so deren endgültigen Verfall abzuwenden.

Die erste Klage betrifft ein Anfang des 20. Jahrhunderts erbautes Wohnhaus in Tilsit (heute Sowjetsk), in dem 1930 der bekannte deutsche Künstler Armin Mueller-Stahl geboren wurde. Gegenstand der zweiten Klage sind Fachwerk-Lagerhäuser in der Siedlung Schelesnodoroschny (ehem. Gerdauen). In beiden Fällen sollen die Inhaber dieser Bauten die Auflagen zu deren Erhaltung nicht erfüllt haben.

Gouverneur Anton Alichanow hatte bereits im Dezember 2018 angeboten, das Problem der Fachwerk-Lager in Gerdauen radikal zu lösen. Ihre Besitzer waren damals mehrfach wegen der Nichtbeachtung staatlicher Auflagen zur Verantwortung gezogen worden. Das war auch in Sowjetsk der Fall, wo der Inhaber des historischen Wohnhauses per Gerichtsentscheid verpflichtet worden war, unverzüglich Maßnahmen zum Erhalt des Baudenkmals zu ergreifen. (Gott sei Dank nimmt sich endlich jemand des Hauses von Mueller-Stahl an – Anm. der KE-Redaktion).

Zur Information: Der Begriff Fachwerk ist die technische Bezeichnung für eine Bauweise, bei der durch die tragenden, gerade und schräg eingebauten Balken Zwischenräume oder Fächer entstehen, die dann mit einem mit Lehm verputzten Holzgeflecht oder mit Mauerwerk ausgefüllt werden. Diese Bauweise ist heute noch für die ländliche Architektur in den Ländern Mittel- und Nordeuropas kennzeichnend. Fachwerkhäuser sind auch in den aus dem Mittelalter erhaltenen Städten typisch, wie zum Beispiel in Schmalkalden, der schönsten Fachwerkstadt Südthüringens.