„Stört Sie die Maske bei der Arbeit?“ – „Wir sind es gewohnt“, lautet die Antwort. Foto: I.S.

Verstöße gegen die Maskenpflicht werden geahndet

Eine zwischenbehördliche Gruppe aus Vertretern der örtlichen Exekutivorgane, der Polizei und der russischen Nationalgarde kontrolliert im Gebiet die Einhaltung der allgemeinen Maskenpflicht.

Täglich werden entsprechende Kontrollgänge durchgeführt, vor allem in Industriebetrieben, Kultur-, Bildungs-, Sozial-, Sport- und Unterhaltungseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten mit Massenansammlungen von Menschen.

Ob und wie Arbeitgeber die Maskenpflichtverordnung einhalten, wird seit Mai 2020 kontrolliert. Es sind seitdem über 500 Strafanzeigen erstattet und an die zuständigen Gerichte weitergeleitet worden. Juristische Personen haben für die Nichteinhaltung der Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 100.000 bis 300.000 Rubel, Privatpersonen 1.000 bis 5.000 Rubel zu zahlen.

„Wenn man bisher den Akzent bei solchen Kontrollgängen auf Ermahnungen und Rügen gesetzt hat, so werden jetzt diejenigen, die in grober Form gegen die Maskenpflichtverordnung verstoßen, mit Geldstrafen belegt“, heißt es in einer Mitteilung der Gebietsregierung.

Zur Information: Zum Stand vom 25.11.2020 sind im Gebiet 10.523 Corona-Infizierte gezählt worden. 7.084 Patienten sind mittlerweile genesen, 111 Patienten gestorben. 2325 Menschen befinden sich unter ärztlicher Überwachung. Es wurden 358.283 Tests durchgeführt.