„Reicht mir das Geld bis zum Monatsende?“ Foto: I.S.

Existenzminimum liegt bei 100 Euro

Der Sozialausschuss der Gebietsduma hat einen Gesetzentwurf über das für Rentner berechnete Existenzminimum verabschiedet. Von dessen Höhe hängen mehrere Rentenzuschüsse ab.

Die Abgeordneten der Duma stimmten nach anfänglicher Irritation über die geringe Höhe des Betrages von 9.850 Rubel, das heißt knapp über 100 Euro im Monat, für den Entwurf. Bei der Festsetzung dieses Betrages waren offenbar keine Ausgaben für Wohnungsmieten, Medikamente und sonstige Waren des täglichen Bedarfs berücksichtig worden.

Jede russische Region ist berechtigt, das Existenzminimum ihrer nicht erwerbstätigen Rentner selbst zu bestimmen. Gibt es in einer Region Renten, die unter dem in diesem Jahr festgelegten Minimum von 9.850 Rubeln im Monat liegen, so ist die Region verpflichtet, den jeweiligen Fehlbetrag durch verschiedene Zuschüsse auszugleichen. Leider müssen jedoch immer noch viele Rentner unter dem offiziell festgelegten Existenzminimum leben.