Gesetzgebung in Nationalparks überarbeitet
Die Gebietsduma unterstützt den Entwurf der föderalen Gesetzgebung, eine wirtschaftliche Nutzung in Nationalparks zu vereinfachen und die Ausdehnungen der Parks entsprechend zu ändern. Auch die Kurische Nehrung gehört zu den russischen Nationalparks.
Nach dem derzeit gültigen Gesetz können Grundstücke, die sich auf dem Territorium eines Nationalparks befinden, weder übereignet noch einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden. Dadurch werden die dort lebenden Einwohner in ihren Rechten eingeschränkt. Sie können beispielsweise kein Grundstück erwerben, um darauf ein Wohnhaus zu bauen, einen Obst- oder Gemüsegarten anzulegen oder bäuerliche Landwirtschaft zu betreiben.
Aber auch den Verwaltungsorganen in den Regionen mit Nationalparks sind die Hände gebunden, was den Bau von Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten bzw. das Umsetzen von sozialen Hilfsprogrammen, beispielsweise im Wohnbereich, angeht. Die bestehenden gesetzlichen Beschränkungen stehen auch der Verbesserung der Wasserversorgung und dem Bau von Kläranlagen im Wege. All das stellt auch auf der Kurischen Nehrung ein akutes Problem dar.
Die Einwohner der Nehrungs-Ortschaften sind überzeugt, dass ein neues Gesetz über Nationalparks dringend notwendig ist. „Tritt es in Kraft, bricht für uns ein neues Leben an“, sagen sie.
Zur Information: In Russland existieren derzeit 63 Nationalparks mit insgesamt 923 Siedlungen und 371.000 Einwohnern.