Der heutige Zustand der beiden Villen stimmt traurig. Wie hat man diese schönen und kulturhistorisch bedeutsamen Gebäude nur so verkommen lassen? Foto: I.S.

Trauriges Schicksal zweier Königsberger Villen

Der Eigentümer zweier unbewohnter und völlig verwahrloster Gebäude in der Thälmann-Straße ist per Gerichtsurteil verpflichtet worden, Maßnahmen zu deren Sicherung und Restaurierung zu treffen und die dazugehörigen Grundstücke zu umzäunen.

Beide Gebäude stehen seit Anfang der 2000er Jahre leer. In der Vorkriegszeit waren dies private Villen in Maraunenhof, einem der vornehmsten Stadtteile Königsbergs. Sie wurden Anfang des 20. Jahrhunderts am Bismarckplatz gebaut, wo sich heute Thälmann- und Gogol-Straße kreuzen. Beide Villen wurden 1945 dem Militär zur Nutzung überstellt. Viele Jahre war in den Gebäuden das Tanz- und Gesangsensemble der Baltischen Flotte untergebracht. In den 1990er Jahren wurden einige Räume vermietet. Der Ex-Bürgermeister Kaliningrads Alexander Jaroschuk berichtete, dass er sein erstes Büro seinerzeit in einer dieser Villen eröffnet hatte.

Anfang der 2000er Jahre zog das Militär endgültig aus den Villen aus. Seitdem standen die Häuser leer und verfielen zusehends, obwohl sie nach wie vor als Objekte des regionalen Kulturerbes galten. 2011 wurde eine der Villen von der Liste der unter staatlichem Schutz stehenden Objekte gestrichen. Im Verlauf der 2010er Jahre hatten die Besitzer beider Gebäude mehrfach gewechselt. Derzeit gehören sie der Moskauer Firma „Interlin“.

Ein Reporter der Nachrichtenagentur „Kaliningrad.ru“ unternahm den Versuch, den derzeitigen Zustand dieser Bauten einzuschätzen. Dieser erwies sich als völlig desolat. Es gibt beispielsweise keine Dächer mehr, so dass die vermoderten Zwischendecken eingestürzt sind. Ins Innere des Gebäudes Nr. 19 in der Thälmann-Straße – es steht übrigens nach wie vor auf der Baudenkmal-Liste – kann man nur durch den Keller gelangen, weil der Hauptaufgang völlig zerstört ist.

Das benachbarte zweite Gebäude ist ebenfalls verfallen, jedoch weniger stark. Fenster- und Türrahmen existieren nicht mehr, Backsteine sitzen locker in den Mauern, einige davon sind herausgefallen. Der Hof ist mit Gerümpel verstellt und offen zugänglich.

„Beide Objekte stellen eine Gefahr für Menschen dar“, heißt es im oben erwähnten Gerichtsentscheid. „Es ist dringend erforderlich, konservierende Maßnahmen einzuleiten, die anliegenden Grundstücke zu entrümpeln, Unkraut und Wildwuchs zu entfernen sowie unbefugte Personen am Betreten der Gebäude durch entsprechende Absperrungen und den Einbau von Türen und Fenstern zu hindern.“ Dennoch bleiben die Fragen offen, warum man diese schönen und kulturhistorisch bedeutsamen Gebäude derart verkommen ließ und was auf die Konservierung folgt? Ein Wiederaufbau oder ein weiterer, endgültiger Verfall? Es besteht leider wenig Hoffnung, dass man auf diese Fragen umgehend eine plausible Antwort bekommt.